Vor dem Berufseintritt müssen vom angehenden Auszubildenden bestimmte Formalien erledigt und dem künftigen Arbeitgeber entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
Darüber  hinaus sind beide “Vertragsparteien” an Rechte und Pflichten gebunden (sh. Berufsausbildungsvertrag).

Berufsstart
Ärztliche Bescheinigung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren vor Ausbildungsbeginn ärztlich untersuchen lassen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass  sie den gesundheitlichen Anforderungen der Ausbildung gewachsen sind.

Der Arzt, der die Untersuchung durchführen soll, kann frei gewählt werden. Die Untersuchung ist kostenlos. In großen Unternehmen kann diese Untersuchung vom Werksarzt durchgeführt  werden.

Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate vor Ausbildungsbeginn zurückliegen und muss dem Arbeitgeber bei Einstellung schriftlich nachgewiesen werden.

Spätestens ein Jahr nach Beschäftigungsbeginn schreibt das Gesetz eine Nachuntersuchung vor, um eventuelle Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit feststellen zu können.

 

Sozialversicherungsausweis

Grundsätzlich erhält jeder Beschäftigte, und das gilt auch für alle Azubis, einen Sozialversicherungsausweis. Er ist für die Rentenversicherung und für die Arbeitgeber sehr wichtig.  Der Sozialversicherungsausweis wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger über die gewählte Krankenkasse ausgestellt. Mit diesem Ausweis bekommst du eine Versicherungsnummer, die dich durch dein ganzes weiteres Berufsleben  begleitet.

Wer eine Beschäftigung neu aufnimmt, muss dem Arbeitgeber seinen Sozialversicherungsausweis vorlegen. In der Regel bekommst du ihn wieder zurück und musst ihn sehr gut aufbewahren.

Beschäftigte auf dem Bau, in der Gebäudereinigung sowie im Messebau-Gewerbe müssen den Ausweis am Arbeitsplatz stets griffbereit haben. Werden sie ohne ihn erwischt, wartet auch auf  den Arbeitgeber eine saftige Geldbuße.

Infos zum Sozialversichrungsausweis unter --> www.deutsche-Rentenversicherung.de

 

Krankenversicherung

Du bist ab sofort nicht mehr über deine Eltern versichert, sondern verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Die Hälfte des Beitrages zahlt der Arbeitnehmer, die  andere Hälfte wird dir von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen. Jeder Arbeitnehmer - und das bist du ja jetzt - kann seine Krankenkasse selbst auswählen. Vergleiche bei der Auswahl nicht allein die Beiträge, sondern auch die  Leistungen und den Service.

Infos unter --> “www.krankenkassen.de

 

Lohnsteuerkarte

Alle abhängig Beschäftigten müssen ihre Einkünfte versteuern. Von einer Ausbildungsvergütung muss i. d. R. keine Lohnsteuer entrichtet werden, da der “Grundfreibetrag” nicht überschritten sein dürfte. Bei Ausbildungsbeginn muss im Ausbildungsbetrieb keine Lohnsteuerkarte mehr abgeben werden (wurde 2013 durch elektonische Version “ELStAM” ersetzt, sh. www.elster.de).

Infos zur Lohnsteuer unter : http//:www.steuertipps,de/lexikon/lohnsteuer   oder zur  Berechnung (bmf-steuerrechner)  Lohnsteuerrechner

 

Bankverbindung

Um den Zahlungsverkehr (Ausbildungsvergütung) zu ermöglichen, sollten dem Arbeitgeber rechtzeitig die entsprechenden Daten mitgeteilt werden.

 

Freiwillige Versicherungen

Gegen bestimmte Risiken sollte jeder über eine Privathaftpflicht verfügen. Während der Ausbildung ist man in der Regel über die Eltern mitversichert. Darüber hinaus sollte man über  eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.I

Infos unter --> Wichtige und unwichtige Versicherungen (Stiftung Warentest)

 

Vermögensbildung

Durch entsprechende Gesetzgebung will der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern. Jeder AZUBI sollte deshalb eine Sparform nach dem Vermögensbildungsgesetz (--> www.rechnungswesen-verstehen.de) wählen. Weitere Informationen zu vermögenswirksamen Leistungen erhält man bei seinem Geldinstitut.

---> weitere Infos und Tipps zu “”Geldangelegenheiten” von Auszubis

 

Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes

Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag hat der Ausbildungsbetrieb neben der Sorgepflicht die Verpflichtung:

- dir die Ausbildungsverordnung auszuhändigen,

- dir ausschließlich ausbildungsbezogene Tätigkeiten zu übertragen

- dich zu den Prüfungen  anzumelden,

- dir nach Ausbildungsende ein Zeugnis auszustellen.

 

Rechte und Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende geht gegenüber dem Ausbildungsbetrieb eine Dienstverpflichtung ein, die sich aus dem Ausbildungsvertrag und Berufsbild ergibt.

Weitere Pflichten des Azubi sind:

- Er hat zu lernen und Anweisungen zu befolgen.

- Er hat die Betriebsordnung einzuhalten.

- Er unterliegt einer Sorgfalts- sowie einer Schweigepflicht, was betriebsinterne Abläufe und Vorkommen sowie
  Betriebsgeheimnisse angeht.

- Selbstverständlich ist der Azubi verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen und ein  Berichtsheft zu führen.

- Und nicht zuletzt musst sich jeder, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einer ärztlichen Untersuchung
  unterziehen.

      Weitere Infos zum “Arbeitsrecht” unter        “http://www.arbeitsrecht.de”     oder   “http://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/

Start in den Beruf